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Eine Blitzschutzanlage auf Ihrem Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, die sich lohnt! Jedes Jahr werden im Kanton Zürich über 500 Blitzeinschläge in Gebäude verzeichnet.
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Blitzeinschläge können Teile von Gebäuden ohne Blitzschutz zerstören, wenn zum Beispiel in Baustoffen enthaltenes Wasser explosionsartig verdampft oder Brände entstehen. Der Blitz kann direkt oder durch sein starkes elektromagnetisches Feld in elektrische Leitungen (z. B. von Antennen) oder Rohrleitungen (z. B. von Solarkollektoren) einkoppeln und in das Innere von Gebäuden eindringen und dort weitere Zerstörungen anrichten.
Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus einem äusserem und einem innerem Blitzschutz. |
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Der Spengler ist für den äusseren Blitzschutz zuständig.
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Von Neuerstellungen über Wartungen bis hin zum Setzen von Tiefenerder
Wir sind Ihre Experten für jegliche Arten des Blitzschutzes
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Verfahrensabläufe und Beteiligte
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Die Feuerpolizei der Gemeinde prüft im Baubewilligungsverfahren, ob ein Gebäude der Blitzschutzpflicht unterstellt ist (nur bei Neu- und Anbauten). |
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Der Spengler plant die Blitzschutzanlage aufgrund der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und führt die Arbeiten aus. |
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Der Blitzschutzaufseher führt die Schlussabnahme durch. |
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Der Spengler erstellt eine Anlagendokumentation und führt diese bei Änderungen und Erweiterungen der Blitzschutzanlage nach. |
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Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlage in Stand gehalten / gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist. |
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Der Blitzschutzaufseher führt bei allen Blitzschutzanlagen - in der Regel alle 10 Jahre - eine periodische Kontrolle durch. Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand der Blitzschutzanlage. Die periodischen Kontrollen werden durch die Gemeinden vorgängig im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. |
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Bei einem Blitzschlag meldet die Eigentümerschaft den Schaden dem zuständigen Statthalteramt. Aufgrund dieser Meldung schätzt die Gebäudeversicherung den Schaden. Der Blitzschutzaufseher prüft die Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit. Bei freiwillig erstellten Blitzschutzanlagen gilt das gleiche Verfahren wie für vorgeschriebene Anlagen. |
Im Kanton Zürich müssen Bauten und Anlagen gegen Blitzschlag geschützt werden, welche je nach Nutzung, Bauart oder Bauhöhe besonders gefährdet sind.
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Beispiel Dokumentation (GIF 65 KB)
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Zuständige Blitzschutzaufseher (PDF 140 KB)
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Kompletter Blitzschutz (JPG 100 KB)
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[Quellen: Gebäudeversicherung Zürich, diverse Fachbücher]
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